Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Das LEPSCHI&LEPSCHI creative studio (künftig ggf. „Mietobjekt“ genannt) ist im Betriebsgelände der F.S. Fehrer Holdung GmbH, Franckstraße 45, 4020 Linz (künftig „Eigentümer des Betriebsgeländes“ genannt) situiert.

Das LEPSCHI&LEPSCHI creative studio wird in zeitlich eng befristetem Ausmaß (siehe hier) an physische und ggf. juristische Personen, sowie Konsumenten (künftig „Mieter“ genannt) vermietet.

Die allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios, LEPSCHI Hairdressing e.U., vertreten durch den Inhaber Alexander Lepschi. (künftig „Vermieter“ genannt).

Sofern nicht ausdrücklich anders definiert verstehen sich alle hier genannten Preise inkl. Steuern und Abgaben. Du stimmst unseren Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bei jeder verbindlichen Buchung automatisch in allen Punkten zu. Für den Buchungsablauf findest du HIER alle Informationen.

Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Mitarbeiter, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen, Unternehmen bzw. schließlich der Mieter.

Das LEPSCHI&LEPSCHI creative studio ist bei Vermietungen in der Regel für den Aufenthalt von bis zu maximal 50 gleichzeitig anwesenden Personen je nach Verwendungszweck geeignet. Für das Betreten und für etwaige Schäden des Betriebsgeländes sowie der Räumlichkeiten des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios durch Personen, die vom Mieter empfangen werden, haftet ausschließlich der Mieter.

Der Vermieter weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen im Eingangsbereich des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios eine Sicherheitskamera installiert sein kann, die den Eingangsbereich des Studios einsieht. Der Vermieter behält sich vor, von dieser Kamera aufgezeichnete personenbezogene Daten in begründetem Eigeninteresse (Beweissicherung, Einbruchsüberwachung, …) und in begrenztem Ausmaß nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO (siehe Datenschutzerklärung) aufzubewahren. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit, nicht volljährige Personen ist die Mietung des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios nicht gestattet.

Im Falle einer nicht-ordnungsgemäßen Wiederübergabe des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios, behält sich der Vermieter vor, allfällig anfallende Kosten durch notwendige Reparaturen, die durch eine nicht-ordnungsgemäße Nutzung durch den Mieter notwendig werden, im Nachhinein in Rechnung zu stellen.

1. Mietpreise & Stornierungskosten

Als Mietpreis gilt der laut Onlineangebot aktuell festgelegte Preis.

Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden Kosten für einen weiteren Tag laut unserer Preisliste berechnet, sofern nicht anders besprochen.

Die Inanspruchnahme des Vorortes zur Verfügung gestellten Equipments ist im Mietpreis inkludiert (Hintergrundsystem, Bestuhlung, TVs, Lautsprecherboxen, …). Für Beschädigungen an dem gesamten enthaltenen Inventar oder Equipments haftet in vollem Ausmaß der Mieter.

Zusätzliche Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Styling, Casting sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering, Veranstaltungstechnik (Beamer, mobile Leinwände, …) etc. sind auf eigene Kosten zu organisieren und bereit zu stellen. Eine spätere Inanspruchnahme oder vorzeitige Beendigung des Aufenthalts durch den Mieter führt nicht zu einer Reduktion der vorgeschriebenen Mietkosten.

Bei Nichterscheinen bzw. ohne Information durch den Mieter darüber, wird die Buchung seitens des Mieters als „nicht eingehalten / no show“ bewertet und zur Gänze verrechnet.

Bei Stornierung innerhalb von fünf Tagen vor Mietbeginn (Ausgangspunkt Zählung für Stornierungen: Miettag, 00:00 Uhr) entstehen Ausfallkasten, welche dem Mieter in Rechnung gestellt werden:

Zeitraum vor Anmietung / zu zahlender Anteil der Mietgebühren:

  • Bis 6. Tag vorab: gebührenfreie Stornierung möglich
  • 5. bis 3. Tag vorab: 50% der vereinbarten Mietkosten
  • Ab 2. Tag vorab und „No Show“: 100% der vereinbarten Mietkosten. Der Vermieter ist bei Nichteinhaltung der Buchung von Seiten des Mieters berechtigt, die Mietkosten der Buchung dem Mieter voll in Rechnung zu stellen.

Es besteht die Möglichkeit HIER eine bereits gebuchte und bezahlte Buchung einmalig zu verschieben. Danach kommen die oben angeführten Stornobedingungen ausnahmslos zur Anwendung.

2. Zustand der Räume und Übergabe/Übernahme

Die Räume werden in einwandfreiem und gereinigtem Zustand vermietet. Das Mietobjekt ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei Übernahme der Mietsache ist, in Verantwortung des Mieters eine Begehung selbstständig durchzuführen und vorhandene Mängel im Vorfeld an den Vermieter schriftlich zu melden. Für nicht vorab gemeldete Mängel wird keine Haftung übernommen und etwaige Schäden oder Mängel können dem jeweiligen Mieter verrechnet werden.

Allfällige ursprünglich existierende Schäden werden vom Vermieter dem Mieter im Vorhinein bekannt gegeben (siehe auch Punkt 9 dieser AGB – „Schäden bei Mietbeginn“). Eine Meldung die vor der Nutzung an den Vermieter gerichtet wird, dient zum Nachweis der einwandfreien Übernahme bzw. protokolliert allfällige im Rahmen der Miete durch den Mieter verursachte Schäden.

Bei grober Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, einen Reinigungsbeitrag in Höhe der anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch € 100,- inkl. MwSt., zu verrechnen.

3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich und mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden, privates Inventar darf nicht angetastet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Verlust des Schlüssels werden die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlagen nach entsprechendem Aufwand verrechnet. Bei Diebstahl eines vermieteten Gegenstandes, bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung wird der Vermieter polizeiliche Anzeige erstatten.

4. Identifikation des Mieters

Der Mieter hat sich, auf Anfrage des Vermieters, gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO (siehe Datenschutzerklärung) in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

5. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit Kosten für einen weiteren Tag laut unserer Preisliste berechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, seine Mietzeit so zu berechnen, dass er innerhalb derer die angemieteten Räumlichkeiten wieder in einen angemessenen und sauberen Zustand bringen kann. Überschreitet der Mieter z.B. durch notwendige Reinigungsarbeiten, entfernen von Equipment, … die vereinbarte Mietzeit, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Räumlichkeiten jedenfalls so rechtzeitig zu verlassen, dass eine allfällige Übergabe an einen Nachmieter ordnungsfrei verlaufen kann. Entsteht dem Vermieter durch Überziehen der Mietzeit seitens des Mieters ein finanzieller Schaden (z.B. durch Regressforderungen eines Nachmieters), so ist der Mieter dem Vermieter entsprechend schadenersatzpflichtig. Zu Mietdauer / Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit / Vorzeitiges Verlassen / Überziehen siehe auch Punkt 10 dieser Vereinbarung.

Die Miete versteht sich inkl. aller Steuern und Abgaben und ist – wenn nichts anderes vereinbart ist – VOR Mietbeginn zu bezahlen. Langt der Mietpreis nicht rechtzeitig am angegebenen Konto des Vermieters ein, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Zutritt zum Mietobjekt zu verwehren.

Allfällige verspätet am Konto des Vermieters eingelangte Mietkosten werden dem Mietwerber, wenn diesem der Zutritt zum Mietobjekt verwehrt wurde, refundiert. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Rechnung für die vereinbarten Mietkosten bzw. eine weitere Rechnung über vereinbarte Zusatzleistungen oder verursachten Reinigungs- und Reparaturaufwand aufgrund verursachter Schäden. Dem dort genannten Zahlungsziel ist Folge zu leisten.

6. Fotografieren außerhalb der Räumlichkeiten des Mietobjekts

Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in den Räumen des Mietobjekts zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräu­me, Treppenhäuser, Flure, Feuerleiter/Balkon, Außenbereiche Betriebsgelände F.S. Fehrer Holding GmbH) ist das Fotografieren nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer des Betriebsgeländes und nach Einzelfall-Genehmigung gestattet.

7. Betreten der Fluchtwege / Beachtung der Hausordnung und Brandschutzordnung der F.S. Fehrer Holding GmbH / Nutzung des Lastenlifts

Das Betreten der Fluchtwege ist außer bei Notfällen untersagt. Sie dürfen nicht für fotografische/filmische Zwecke genutzt werden. Hausordnung und Brandschutzordnung der F.S. Fehrer Holding GmbH (liegen zur Einsichtnahme – ggf. elektronisch – auf) sind strikt zu beachten. Sie gelten als Bestandteile der zwischen Vermieter und Mieter zustande kommenden Mietvereinbarung.

Der im Gebäude situierte Lastenlift kann nach vorheriger Vereinbarung und Genehmigung des Vermieters im Einzelfall für den Transport von Lasten auf eigene Gefahr genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, Personen mit diesem Lift zu befördern. Lasten sind entsprechend zu sichern.

8. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.

9. Schäden bei Mietbeginn

Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort schriftlich anzuzeigen.

10. Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit / Vorzeitiges Verlassen / Überziehen

Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und Türen, die vom Studio zum Außenbereich führen geschlossen/abgeschlossen sind. Die zugehörigen Schlüssel/Keycodes werden vor Beginn der Buchung dem Mieter überhändigt bzw hinterlegt. Die Informationen der Schlüsselübergabe werden dem Mieter vor Beginn der Buchung bekannt gegeben. Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu Lasten des Mieters. Es ist streng untersagt, Schlüssel/Keycodes an Dritte weiterzureichen. Der Mieter hat im Falle eines vorzeitigen Verlassens der angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Mietende keinen Anspruch auf (teilweise) Refundierung seines Mietentgelts. Wird die Mietzeit überzogen, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Mieteinheiten in Rechnung zu stellen. Der Mieter hat die Räumlichkeiten jedenfalls so rechtzeitig zu verlassen, dass eine allfällige Übergabe an einen Nachmieter ordnungsfrei verlaufen kann. Entsteht dem Vermieter durch Überziehen der Mietzeit seitens des Mieters ein finanzieller Schaden (z.B. durch Regressforderungen eines Nachmieters), so ist der Mieter dem Vermieter entsprechend schadenersatzpflichtig.

11. Mindestbuchungsdauer und Reservierungen

Die Mindestbuchungsdauer beträgt einen Tag. Buchungstermine werden nach dem „First Come, First Serve“ Prinzip vergeben. Reservierungen sind aus Fairnessgründen allen anderen gegenüber nicht möglich. Halbtagesmieten oder Stundenmieten werden aus organisatorischen Gründen nicht angeboten.

12. Eigene Verantwortung & Gefahr – Haftungsausschluss des Vermieters

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt in besondere für Schäden an mitgebrach­ten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.

Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber zudem ausdrücklich nicht für durch die Nutzung des Inventars erlittene Verletzungen. Die Benützung der Räumlichkeiten und des darin enthaltenen Inventars (Beispiele: Stuhl bricht während der Nutzung, Leitern werden nicht ordnungsgemäß benutzt, …) durch den Mieter und seine Gehilfen sowie durch sonstige Beteiligten erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Haftung des Mieters

Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.

Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstel­lungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, allfällig entstehende Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung und „normale“ Beanspruchung der Ausrüstung (wie Möbel, Requisiten, …) ist in der Raummiete enthalten bzw. werden nach Maßgabe zusätzlich getroffener Vereinbarungen (z.B. verbrauchte Papierhintergründe nach Metern) zusätzlich in Rechnung gestellt.

14. Höhere Gewalt

Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, kann der Vermieter dem Mieter im eigenen Ermessen die Mietgebühr gesamt oder teilweise erlassen, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modell­gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

15. Freigabe zur Veröffentlichung / Property Release

Durch die vollständige Bezahlung der Raummiete erteilt der Vermieter als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Personen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in den Räumen des Mietobjekts. Für die derart entstandenen Aufnahmen erteilt der Vermieter zeitlich und örtlich uneingeschränkte Veröffentlichungsrechte für alle derzeit bekannten und künftigen

Nutzungsarten in folgenden Ausformungen:

  1. B2C: Individuell kommerziell nutzbare Property Rights (persönliche Patron-Accounts u.ä.) – Übertragung an Dritte zur Erzielung eines kommerziellen Verkaufserfolges nur nach Absprache (Nennung des Studios vorbehaltlich anderer Vereinbarungen bei Veröffentlichungen erforderlich – siehe AGB)
  2. B2B: Übertragbare kommerzielle Property-Rights (Nennung des Studios vorbehaltlich anderer Vereinbarungen bei Veröffentlichungen erforderlich – siehe AGB)

Die Veröffentlichung in strafrechtlich relevanten, pornografischen, rassistischen, herabwürdigenden, … Umfeldern ist ausnahmslos untersagt und kann gerichtlich verfolgt werden (siehe Definitionen der verbotenen / eingeschränkten Projekte in Punkt 15 dieser Vereinbarung).

Grundsätzlich gilt: Die Nennung des Mietobjekts bei Veröffentlichung von Foto- bzw. Filmmaterial ist verpflichtend vorgesehen. Es kann jedoch ein Entfall dieser Nennungspflicht im Vorfeld von Vermieter und Mieter vereinbart und schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Achtung! Für Fotografien außerhalb der Räumlichkeiten des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios kann der Vermieter kein Veröffentlichungsrecht gewähren. Dieses ist beim Eigentümer des Betriebsgeländes einzuholen.

16. Verbotene / eingeschränkte Projekte

Für Produktionen und Veranstaltungen in folgenden (nicht abschließend genannten und nicht nach ihren Gewichtungen gereihten) Bereichen steht das Studio nicht bzw. nur nach Anfrage und schriftlich genannter Projektzusammenfassung zur Verfügung. Bei Unsicherheit nachfragen!

  • Pornografie
    • Definition Cambridge Dictionary: „Pornografie beschreibt Darstellungen ohne nennenswerten künstlerischen und ästhetischen Wert, die sexuelle Handlungen inkl. oder nicht inkl. Nacktheit beschreiben oder zeigen, mit der alleinigen Absicht, die Betrachter:innen, sexuell zu erregen.“ Die Darstellung authentischer, auf Respekt und Wertschätzung für alle Beteiligten basierender Erotik mit künstlerischem Anspruch oder gar die Darstellung von (nicht sexuell konnotierter) Nacktheit sind daher NICHT Pornografie, auch wenn Social Media und allgemein gegenwärtige gesellschaftliche Tendenzen versuchen, uns das Glauben zu machen.)
  • Extremismus in jeder Richtung
  • Gewaltorientierte Inhalte, Aufrufe zu Gewalt, …
  • Beleidigende, verletzende, verunglimpfende, herabwürdigende, hassorientierte, … Inhalte
  • Inhalte, die geeignet sind, Süchte zu verursachen, zu begünstigen … (Gambling, Alkohol, Drogen, …)
  • Strafrechtlich relevante Inhalte
  • Inhalte, die geeignet sind, Menschen auszubeuten
  • Gegen den Willen von Beteiligten erstellte Inhalte
  • Inhalte, die geeignet sind, Minderjährige auszubeuten, zu verletzen, sexuell zu missbrauchen, …
  • Verschwörungstheorien und Wissenschaftsfeindlichkeit
  • Produktionen zur Vermittlung politischer, religiöser, esoterischer, gesundheitsorientierter, … Botschaften nur nach vorheriger Absprache
  • Durch Dritte geleitete Fotografie- / Videografie- / Bildbearbeitungs-Workshops / Modelsharings nur nach vorheriger Absprache

Unsere Maximen sind: Respekt und Wertschätzung. Eigene Freiheiten enden dort, wo sie die Freiheiten anderer verletzend berühren.

17. Vorzeitige Beendigung der Anmietung durch den Vermieter

Sollte der Mieter gegen eine der in diesem AGBs genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der Vermieter für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall nach Ermessen gegebenenfalls seine Mietgebühr anteilig oder vollständig zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des LEPSCHI&LEPSCHI creative studios umgehend zu verlassen. Schadensersatzansprüche seitens des Mieters für jedwede Aufwendungen sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

18. Gültigkeit und Gerichtsstand

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz.

19. Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht für Konsumenten kein Rücktrittsrecht, da die Vermietung eine Freizeitdienstleistung ist, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit Bestätigung der Buchung kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. 

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Zahlungsabwicklung).

21. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte

Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB und der daraus resultierenden Mietverträge (verbindliche Buchung) zwischen Vermieter und Mieter ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieser Bestimmungen davon unberührt.

22. Geltung der AGB (Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse, die über die Onlineplattform des Vermieters abgeschlossen werden. Mit Absenden einer Buchung bestätigt der Mieter ausdrücklich, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich zu akzeptieren. Die AGB gelten somit als vereinbart und verbindlich im Sinne des § 864 ABGB. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen entfalten nur dann Rechtswirkung, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Bei fortgesetzter Nutzung des Mietgegenstandes nach Vertragsbeginn gelten die AGB auch ohne erneute gesonderte Zustimmung als wirksam vereinbart. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung der AGB.

23. Vertragsverhältnis durch Buchung

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über unsere Onlineplattform kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein rechtsverbindlicher Mietvertrag im Sinne des § 1090 ABGB zustande. Die Buchung stellt eine verbindliche Willenserklärung des Mieters dar, das im Buchungsprozess näher bezeichnete Mietobjekt zu den angegebenen Zeiten und Konditionen zu mieten. Der Vermieter nimmt dieses Angebot mit der automatisierten Buchungsbestätigung ausdrücklich an. Die daraus resultierende vertragliche Bindung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Mietrechts, insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie – soweit anwendbar – dem Mietrechtsgesetz (MRG). Ein gesonderter schriftlicher Mietvertrag ist zur Wirksamkeit nicht erforderlich.

 

Stand: Mai 2025